Die Höhe der Umlage darf das Sechsfache des Mitgliedsbeitrags nicht übersteigen. Maßgebend ist der Jahresbeitrag, den das zahlungsverpflichtete Mitglied zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Erhebung der Umlage zu zahlen hat. Ob und in welcher Höhe Umlagen anfallen wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche Dauer des Ausgeschiedenen.
Wir bedanken uns für diese Unterstützung